(Auszug aus dem Text:)
Von Thomas WEIDAUER
Im Mai 2012 gelangten Richter des Landgerichts in Köln in einem Berufungsverfahren zu der fol-genschweren Entscheidung, dass die Beschneidung von Jungen aus religiösen Gründen den «Tatbestand der einfachen Körperverletzung» erfülle. In der Debatte, die dem Urteil folgte, waren antise-mitische Untertöne eher die Regel denn eine Ausnahme.
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