Ein islamisch-„palästinensischer“ Gewalttäter kommt mit einer Geldstrafe davon  

Von Jaklin Chatschadorian

Weil er im Juli 2016 einen Troisdorfer Arzt in seiner Praxis mit einem Messer bedroht hatte, wurde ein 46-jähriger Mann vom Amtsgericht Siegburg zu einer Geldstrafe verurteilt.

Der Arzt hatte vor dem Übergriff den Sohn des Verurteilten behandelt. Offenbar kam es zu Unstimmigkeiten, so dass der Vater gewaltbereit in die Praxis stürmte. Er schlug der Frau des Arztes, nach „dem Hurensohn“ rufend ins Gesicht und begegnete dem herbeigeeilten Mediziner. Diesen stellte er zur Rede und drohte wie folgt: Er sei Palästinenser, habe schon viele Juden umgebracht, und jetzt sei er dran! Dabei hielt er ein Messer mit einer Klingenlänge von 40 Zentimeter in der Hand.

Der Arzt glaubte im nächsten Moment geköpft zu werden, auch weil „Allahu Akbar“-Rufe folgten. Schließlich wurde er zu einer herabwürdigenden Entschuldigung (er hat die Hände des Patienten küssen müssen) gedrängt. 

Vor dem Amtsgericht wurde der „Palästinenser“ Anfang Februar 2018 unter anderem wegen gemeinschaftlicher Nötigung in Tateinheit mit fahrlässiger Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen à 50 Euro verurteilt. Die Verfahren gegen seine anwesenden und ihn unterstützenden Söhne wurden gegen Zahlung von 1.000 Euro bzw. Leistung von 70 Sozialstunden eingestellt.

Obwohl dieser Fall viele „deutsche“ Baustellen offenbart, erhält er nur die Aufmerksamkeit einer alltäglichen Kleinkriminalität.

Allem voran kündigt der Täter dem Opfer gegenüber seine Tötung an. Das dafür notwendige Messer ist bereits gezückt und der passende Gott bereits angerufen. Gleichwohl lesen wir etwas von Nötigung und fahrlässiger Körperverletzung und hören damit zunächst einmal heraus, dass der Arzt offenbar nicht wirklich getötet werden sollte.

Man merke sich bitte: Der Ausruf „ich töte auch dich“ ist mitnichten immer so gemeint und kann auch mal nur mit einer Geldstrafe zu ahnden sein. Dies gilt auch, fast will man sagen „erst recht“, wenn die Ankündigung von dem gleichen Bekenntnis, mit welchem so manch ein Nicht-Muslim, gleich ob in Israel, in der IS-Levante oder gar bei uns, seinen Kopf bzw. Leben verloren hat, begleitet wird. Bitte nicht allzu ernstnehmen! Bitte nicht übertreiben! Besonnenheit zeigen!

Vermutlich wurde er bzw. seine Frau auch nur aus Versehen („fahrlässig“) verletzt. Kann ja mal passieren, wenn man eine Frau aus dem Weg räumen muss.

Dass Straftaten gegen das Leben und die körperliche Unversehrtheit in Relation zu Vermögensdelikten in Deutschland generell zu milde bestraft werden, ist eine weitere Baustelle, auf die hier lediglich hingewiesen werden soll. 

Interessanter ist ein anderer Aspekt. Der nichtdeutsche Täter kündigte die Tötung des Arztes unter Bekanntgabe, dass er, der „Palästinenser“, schon viele Juden abgestochen habe, an.

Der Täter glaubte entweder einen Juden vor sich zu haben oder aber er wollte seiner angekündigten Tötungsabsicht Nachdruck verleihen. In beiden Fällen offenbart sich ein in ihm innewohnender Hass gegenüber Juden. Eine Person, die „viele Juden abgestochen hat“, wird wohl kaum bei jedem einzelnen seiner Tötungen eine individuelle, situationsbedingte Rechtfertigung bzw. Entschuldigung liefern. Er wird vielmehr von seinem Hass auf Juden angetrieben sein, im Besonderen, wenn er sich mal wieder ärgern muss.
Bei einem „Allahu Akbar“ rufenden „Palästinenser“ darf man durchaus auf die Idee kommen, dass sein Judenhass entweder politisch oder religiös motiviert ist. Noch wahrscheinlicher ist aber eine Kombination aus beidem.

Gleichwohl vermeldet die Bonner Zeitung „General-Anzeiger“ unbeeindruckt, dass man einen religiösen wie politischen Hintergrund der Tat im Vorfeld des Prozesses habe ausschließen können!

Wie ist so etwas möglich? Ein Rassist ist ein Rassist. Rassistische Überzeugungen sind nicht zu vergleichen mit einer Einstellung zu bestimmten Nebensächlichkeiten des Alltags. Vielmehr prägen sie die Natur des Menschen und sind identitätsstiftend. Nicht umsonst gibt es langwierige, gar medizinisch wie psychologisch begleitete Programme zur Deradikalisierung aus extremistischen Überzeugungen, um entsprechende Übergriffe zu vermeiden.

Hier aber wird der Eindruck erweckt, dass man z.B. Juden hassen, verletzen und töten kann, ohne von dem Judenhass angetrieben worden zu sein, etwa aufgrund einer schlechten Behandlung des eigenen Sohnes durch einen vermeintlich jüdischen Arzt. Das ist eine klassische Relativierung von Antisemitismus: Ja, er mag nun einmal keine Juden, aber das hat doch mit dem Übergriff nichts zu tun.

Für gewöhnlich leugnet man Offensichtliches, wenn man einerseits zumindest Verständnis für den zu relativierenden Umstand hat, und gleichzeitig meint, es sich erlauben zu dürfen, weil man sich in einer entsprechenden Mehrheit von Gleichgesinnten wähnt.
Alternativ hält die Justiz ebenso wie der Bonner „General-Anzeiger“ die Öffentlichkeit für unbedarft genug, um ihnen einen solch eklatanten Widerspruch als in sich schlüssige Tatsachenvermittlung bzw. Berichterstattung zu präsentieren.

Sodann passt auch die Falschinformation, bei dem Opfer handele es sich um einen jüdischen Arzt – tatsächlich ist Dr. Attila Tan alevitischer Kurde aus der Türkei – offenbar in das Gesamtkonzept des Artikels von Marcel Hönighausen vom 5. Februar 2018 mit dem Titel „Familie bedrohte Arzt in Troisdorf mit Messer“. Wenn man Opfer fahrlässig oder vorsätzlich für jüdisch erklärt, kann man zwar als Freund der „Palästinenser“ die Tat um ein Vielfaches leichter relativieren, das zunehmende Misstrauen gegenüber den Medien aber beseitigt man so nicht.

Auffällig ist außerdem die geringe Anteilnahme der politischen Parteien: Dieser Fall lässt einmal mehr vermuten, dass es für deren Vertreter eine Rolle spielt welche Nationalität rassistische Gewalttäter haben.


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