Januar 6, 2017 – 8 Tevet 5777
Obamas fatale Hinterlassenschaft

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Von Alex Feuerherdt (Audiatur)

Der UN-Sicherheitsrat hat Israel kurz vor Weihnachten ohne Gegenstimme verurteilt – weil die USA auf ein Veto verzichteten. Mit der Resolution werden sogar die „Klagemauer“ und das jüdische Viertel in der Jerusalemer Altstadt zu „besetztem Gebiet“ erklärt. Die außenpolitische Bilanz des scheidenden amerikanischen Präsidenten wird dadurch noch desaströser, als sie es ohnehin schon war.

Einen Tag vor Heiligabend musste der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen noch ganz dringend eine Resolution verabschieden. Die Angelegenheit war so wichtig, dass sie nicht nur keinerlei Aufschub duldete, sie wurde auch ohne Gegenstimme beschlossen, es legte also keines der ständigen Mitglieder sein Veto ein. Nein, um Syrien drehte sich die Entschließung nicht, auch wenn im dortigen Krieg inzwischen eine halbe Million Menschen zu Tode gekommen sind und in Aleppo dank des barbarischen Assad-Regimes kaum noch ein Stein auf dem anderen steht. Aber da hat die UNO seit jeher klare Prioritäten, und die kamen nun auch in ihrer Weihnachtsbotschaft zum Ausdruck: Viel schlimmer als die Zerstörung von Häusern ist deren Bau – jedenfalls, wenn Israel diese Tätigkeit auf umstrittenem Gebiet unternimmt. Denn darin sieht die famose Weltgemeinschaft das Friedenshindernis schlechthin im Nahen Osten. Mögen Assads Truppen auch mit russischer und iranischer Hilfe alles in Schutt und Asche legen – es wird zur Nebensache, sobald der jüdische Staat ein paar Siedlungen ausbaut (oder es auch nur ankündigt).

Das Besondere an dieser Resolution war natürlich, dass die USA nicht von ihrem Vetorecht Gebrauch gemacht haben, wie sie es sonst tun, wenn Israel im Sicherheitsrat verurteilt werden soll. Wenige Tage vor dem Ende seiner Amtszeit hielt es der amerikanische Präsident Barack Obama also für eine gute Idee, einen Tritt in den Unterleib des vormals engsten Verbündeten in der Region zu ermöglichen. Außenpolitisch wird er mit einer desaströsen Bilanz in Erinnerung bleiben: In Syrien hat er Assad, Putin und Rohani das Feld überlassen – mit mörderischen Folgen –, das iranische Regime hat sich nicht zuletzt durch das unter amerikanischer Federführung beschlossene Atomabkommen ermutigt gefühlt, seine hegemonialen, destruktiven Interessen nach Herzenslust auszuleben. Dafür steht die einzige Demokratie im Nahen Osten dank Obamas Mithilfe noch einmal richtig am Pranger. Eine so bezeichnende wie fatale Prioritätensetzung, und wenn man sieht, wer sich darüber in besonderem Maße freut – die Hamas, der Islamische Dschihad, die Fatah, die BDS-Bewegung und andere Freunde einer Welt ohne Israel –, dann weiß man, welche üblen Folgen dieser UN-Beschluss zeitigen wird.

„Menschenrechtsparadiese Venezuela, Malaysia und Senegal“
Dabei war der Resolutionsentwurf eigentlich bereits vom Tisch, nachdem Ägypten, von dem er ursprünglich stammte, sich von Benjamin Netanjahu und Donald Trump davon überzeugen lassen hatte, ihn zurückzuziehen. Doch die Menschenrechtsparadiese Venezuela, Malaysia und Senegal setzten ihn gemeinsam mit Neuseeland umgehend wieder auf die Tagesordnung des Sicherheitsrates, und mit vierzehn zu null Stimmen wurde er schließlich angenommen. Die Vereinigten Staaten enthielten sich der Stimme, anders als 2011, als sie eine ähnliche Beschlussvorlage noch blockiert hatten. Ihre Botschafterin bei der UNO, Samantha Power, begründete das geänderte Abstimmungsverhalten mit dem Argument, diesmal sei schließlich auch der „palästinensischen“ Gewalt gegen Israel eine Absage erteilt worden. Wenn man einen genauen Blick auf das Dokument wirft, stellt man allerdings fest: Der Terrorismus wird nur beiläufig und allgemein erwähnt, angesprochen oder gar kritisiert fühlen muss sich niemand, es handelt sich um eine reine Pflichtübung.

Israel wird dafür umso deutlicher angegangen, und das nicht nur durch die Forderung, „unverzüglich und vollständig“ alle Siedlungsaktivitäten „auf besetztem palästinensischen Gebiet, inklusive Ost-Jerusalem“ zu stoppen. Vielmehr betont der Sicherheitsrat auch, „keine Veränderungen an den Waffenstillstandslinien vom 4. Juni 1967“ zu akzeptieren, wobei Jerusalem – das vor dem Sechstagekrieg bekanntlich geteilt war – hier ebenfalls explizit erwähnt wird. Das heißt im Klartext: Auch die im Ostteil der Stadt gelegene, „Klagemauer“ genannte Westmauer des im Jahr 70 von den Römern zerstörten Tempels – mithin das bedeutendste jüdische Heiligtum – sowie das jüdische Viertel in der Altstadt sollen sich auf von Israel besetztem Gebiet befinden. (…)

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