Erlebnisse eines „kriminellen Israel-Lobbyisten“ in Köln 2010 bis 2016  

Von Gerd Buurmann

Am 21. Januar 2010 ging ich mit meiner Frau durch Köln spazieren. Am Abend zuvor hatte die Uraufführung ihres Stückes „Morgen noch hier“ im Severins-Burg-Theater stattgefunden und wir gingen beseelt vom Erfolg durch die Straßen der Stadt. Als wir am Dom vorbeigingen, entdeckten wir einen Rentner, der vor dem Dom eine Galerie aufgestellt hatte, an der er den Passanten unter anderem eine Karikatur zeigte, auf der ein Jude zu sehen war, der ein Kind aß und sein Blut trank. Ich war von der Karikatur so entsetzt, dass ich sofort die Polizei anrief und eine Anzeige wegen des Verdachts aus Volksverhetzung nach §130 StGB stellte. Das „Simon Wiesenthal Center“ applaudierte mir damals zu diesem Schritt.
Die Kölner Staatsanwaltschaft entschied jedoch, die Karikatur sei nicht antisemitisch, da die dargestellte Person auf der Karikatur nicht als Jude erkennbar sei, da sie keine „Krummnase“ habe:

„Typisch für antijüdische Bilddarstellungen zu allen Zeiten ist die Verwendung von bestimmten anatomischen Stereotypen, die den Juden schlechthin charakterisieren sollen. Dabei werden insbesondere Gesichtsmerkmale überzeichnet, um den Juden als hässlich, unansehnlich und rassisch minderwertig erscheinen zu lassen (jüdische „Krummnase“, etc.) Einer solchen Bildsprache wird sich vorliegend nicht bedient.“

Mit anderen Worten: Wo keine Krummnase, da kein Jude!

Der Rentner vor dem Kölner Dom tat sich nicht mit weiteren Aussagen hervor. An seiner Galerie erklärte er, das israelische Volk erpresse bereits seit Jahrhunderten die Welt, er verglich Israel mit Hitler und behauptete: „Wie früher die Deutschen mit den Juden – so heute die Israelis mit den Palästinensern.“ Da im Oktober 1994 die Holocaustleugnung als expliziter Straftatbestand zum §130 StGB hinzukam und gut zehn Jahre später auch die Billigung, Leugnung und Verharmlosung des Nationalsozialismus ihren Eingang in die Bestimmung fand, erstatte ich erneut Anzeige, da die Behauptung, die Nazis damals seien so gewesen wie die Israelis heute, eine klare Verharmlosung des Holocausts darstellt. Wieder enstschied die Kölner Staatsanwaltschaft, bei der Aussage handele es sich um erlaubte Kritik am Staate Israel:

„Ferner bleibt entscheidend zu berücksichtigen, dass im Falle einer Mehrdeutigkeit des Erklärungsgehalts solange nicht von einer allein strafrelevanten Deutung auszugehen ist, bis andere Deutungsmöglichkeiten auszuschließen sind.“

Im Jahr 2014 schließlich erklärte der Rentner vor dem Dom den Völkermord an Juden als legitimen Widerstand, indem er titelte: „HAMAS = Volks-Widerstand“. Mehrere Juden erstatteten daraufhin Anzeige. Eine Anzeige las sich wie folgt:

„Die Hamas fordert meinen Tod! Artikel 7 der Gründungscharta der Hamas fordert den Tod aller Juden weltweit, also auch in Deutschland. Das ist der Grund, warum die Hamas in Deutschland als Terrororganisation eingestuft wird. Ich bin Jüdin! Die Hamas fordert meinen Tod. Vor dem Kölner Dom wird diese Forderung als legitimer Widerstand verharmlost. Ich erstatte daher Strafanzeige. So lange vor dem Kölner Dom der Aufruf zum Judenmord als Widerstand bezeichnet wird, werde ich in Köln als Jüdin beleidigt, bedroht und verfolgt.“

All diese Anzeigen wurden von der Kölner Staatsanwaltschaft abgelehnt!
Die ständige Ablehnung der Kölner Staatsanwaltschaft, brachte mich im Jahr 2014 dazu, einen Test zu starten. Für meinen Blog „Tapfer im Nirgendwo“ schrieb ich eine Glosse, in der ich die Parolen des Rentners vor dem Kölner Dom nahm und lediglich das Wort Israel mit dem Namen des Rentners austauschte. Ich wurde daraufhin von dem Rentner angezeigt und siehe da, die Kölner Staatsanwaltschaft forderte prompt 100 Euro von mir, damit kein Verfahren wegen Beleidigung gegen mich eingeleitet wird.

Ein weiterer Test von mir nahm die Kölner Polizei unter die Lupe. Am 9. Juli 2011 rief ich bei der Polizei an, weil der Rentner seine abscheulichen Parolen an Laternen vor dem Kölner Dom befestigt hatte und niemand das Recht hat, wild zu plakatieren, schon gar nicht mit politischen, propagandistischen und aufstachelnden Plakaten. Nicht mal politische Parteien dürfen außerhalb der Wahlzeit einfach so Plakate an Laternen und Schildern aufhängen. Die Polizei erklärte mir, dass das Ordnungsamt zuständig sei. Ich rief also beim Ordnungsamt an und fragte, ob es erlaubt sei, Plakate an öffentlichen Laternen und Schildern aufzuhängen. Die Dame vom Ordnungsamt erklärte unmissverständlich, dass dies verboten sei. Daraufhin schlug ich vor, dann mal schnell zum Domkloster 4 zu kommen, da dort seit Jahren nahezu täglich politische und anti-israelische Vorurteile verbreitet würden. Die Dame erklärte mir, dass momentan keine Kapazitäten frei seien, da das Ordnungsamt damit beschäftigt sei, „wild grillende“ Menschen zu entfernen.

Ein wenig davon überrascht, dass dem Ordnungsamt das Entfernen von „wild grillenden“ Leuten wichtiger war, als das Entfernen von wild plakatierten anti-israelischen Parolen vor dem Kölner Dom, rief ich zur Sicherheit noch mal bei der Polizei an und berichtete, dass das Ordnungsamt nicht tätig werden könne. Die Polizei erklärte, dann doch mal einen Wagen vorbei zu schicken. Vor Ort wurde mir erklärt, dass des Rentners Plakate an den Laternen toleriert werden. Ein Polizist erklärte sogar: „Er genießt hier nun mal Narrenfreiheit. Er wird toleriert!“

Die Narrenfreiheit des Rentners reichte weit. In einem Flugblatt, das er im April 2013 vor dem Kölner verteilte, bezeichnete er mich als „kriminellen Israel-Lobbyisten“ und holt weit aus gegen mich. Eine Anzeige meinerseits endete am 12. Februar 2014 vor dem Kölner Amtsgericht mit der Entscheidung, dass ich als „krimineller Israel-Lobbyist“ bezeichnet werden dürfe, da dies zulässige Kritik sei. Als zulässige Kritik wurde auch eingestuft, was ein Rentner aus Dortmund über mich verbreitete. Dieser Rentner stelle mich als Schwein, Terrorist und Bombenmohammed dar. Alles „legitime Kritik“. (…)

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