Die Einzigartigkeit des Islam zeigt sich im Umgang mit der Apostasie  

Januar 11, 2019 – 5 Shevat 5779
Kündigung mit Folgen

Von Jaklin Chatschadorian

Es gibt viele Gründe den Glauben an Gott zu verlieren und sich freiwillig aus der eigenen Glaubensgemeinschaft sowie der dazugehörigen Religion loszusagen. Persönliche Schicksalsschläge, die vieles hinterfragende Selbstfindung eines Menschen, der Kontakt oder die enge Verbindung mit Anders- bzw. Nichtgläubigen, das Nachdenken über Wissenschaft, Natur und Philosophie, das Leid so vieler Menschen auf der Erde, oder das anhaltende Leid der eigenen Gemeinschaft und das Fehlen von Antworten. Aus genau denselben Gründen kann man jedoch auch zum Glauben (zurück-)finden, aber darum soll es unter obigem Titel nicht gehen.

Die Lossagung vom Glauben ist in allen drei Weltreligionen alles andere als ein erfreulicher Umstand. Im Tanach (Dtn 17, 1-5), und damit auch nach christlichem Bibelkanon, ist der Bruch mit dem Bund Gottes ebenso wie in der islamischen Hadithliteratur (Sahih al-Bukhari 6922) mit dem Tode zu bestrafen.
Die im 21. Jahrhundert gelebte religiöse Realität aber gebietet es, den Umgang mit dieser Strafandrohung differenzierter zu betrachten. Während im Judentum ebenso wie im Christentum von der wörtlichen Interpretation der eingeforderten Strafe Abstand genommen wird, der Verlust der engen Bande zu dem Betreffenden und die Qualifizierung der Abfalls vom Glauben mitfühlend, in Sorge um das Seelenheil desjenigen als Sünde betrachtet und betrauert wird, kommt im Islam ein weiterer, entscheidender Aspekt hinzu: die Absicht zur Umsetzung der schriftlich fixierten Strafandrohung.

Taten statt Worte
Juden und Christen treten regelmäßig nur mit dem gesprochenen Wort in den Wettbewerb um den Apostaten. Im äußersten Fall wird ein jüdischen Totengebet für die als verloren empfundene Seele gesprochen bzw. die Exkommunikation aus der christlichen Kirche erklärt. Strenggläubige Muslime hingegen rufen zur Tötung des betreffenden Apostaten auf. In vielen islamischen Staaten wird die Todesstrafe regelmäßig verhängt und nicht selten vollstreckt. Dass in Staaten der westlichen Welt der Abfall vom Islam nicht unter Strafe steht, ein solcher gar als essentieller Teil der Religionsfreiheit des einzelnen Menschen verstanden wird, hat für die internationale islamische Glaubensgemeinschaft (Umma) keine Bedeutung. Das Verständnis des Islam wird nicht nur innerhalb der Umma unterschiedlich streng umgesetzt, sondern zuweilen auch innerhalb der Kernfamilie, als kleinste Zelle einer sozialen Gemeinschaft. Es reicht ein einziges Familienmitglied, dass sich zur Tötung des Apostaten berufen fühlt und damit das, etwa aus deutscher Sicht grundgesetzlich garantierte, Bekenntnis zur Apostasie ganz ohne Unrechtsbewusstsein erschwert.

Der Koran ist wörtlich zu verstehen
Zurückzuführen ist dieser aus islamischer Sicht berechtigte Eingriff in das Leben eines anderen Menschen auf die Struktur dieser Weltanschauung. Allem voran sind im Islam die Aussagen des Koran und seiner dazugehörigen Ergänzungen (Hadith und Sunna) wörtlich zu verstehen. Ersteres gilt als unveränderbares, direktes Gotteswort. Das Lesen in Gleichnissen wird mehrheitlich energisch abgelehnt. In der Folge ist die – nicht nur vom Westen – herbeigesehnte Befriedung dieser Religion noch immer nicht vorstellbar.
Gleichzeitig qualifiziert der Islam bzw. die den Islam tragende Umma jede Änderung oder Ablehnung eines Glaubenssatzes als einen Angriff auf die Religion. Dabei ist der Beurteilungsspielraum auf der Tatbestandsseite, also die Frage, ob etwas als Angriff zu bewerten ist, so weit gefasst, dass der moderne, säkulare Muslim hierunter ausschließlich den Griff zur Waffe verstehen kann und kein Problem mit der Apostasie seines Nächsten haben muss, während der Konservative bereits in dem Kontakt zu Nichtmuslimen, in der Kritik an einem islamischen Gebot oder eben in der Kündigung einen Angriff sieht.
In der neuen Türkei des amtierenden Staatspräsidenten kann man die Übertragung dieser Geisteshaltung auf den Staat sehr gut beobachten: Wer nicht für Erdogan ist, ist gegen die gesamte Türkei, gegen den Islam und alle Muslime.

Armee der Gläubigen
Als freiheitlich, westlich sozialisierter Demokrat darf man sich fragen, wie die Entscheidung etwas/jemanden zu verlassen, überhaupt als Angriff und nicht nur als Verlust gewertet werden kann. Hier ist zu beachten, dass der Leumund in der islamischen Welt einen sehr hohen Stellenwert hat und man bemüht ist, nicht nur den eigenen Ruf im Sinne der Religion hochzuhalten, sondern auch den der Religion selbst. Schon eine einfache Vorhaltung wird so als rufschädigender Tadel an göttlichem Willen verstanden und zum Angriff erklärt. Die Apostasie erweckt erst recht den Verdacht, der Apostat habe etwas Schlechtes gefunden.

Gleichzeitig wird auf der Folgenseite der Verlust eines Mitgläubigen zum Verlust eines Mitstreiters, zulasten der Schlagkraft der Truppe. Die ansteckende Wirkung dieser Entscheidung wird befürchtet. Rufschädigung und Schwächung begründen den Anspruch der Sanktionierung. An dieser Stelle ist auf Sure 2:256 hinzuweisen. Dort heißt es, es gebe keinen Zwang im Glauben. Wer jedoch hieraus dem Sanktionsanspruch als Folge seiner Abdankung etwas entgegensetzen will, sei gewarnt. Zwar wird der Abtrünnige (zudem bereits der Agnostiker, und nicht nur der Atheist oder Konvertit gehört) in Befolgung dieser Vorgabe nicht gezwungen zurückzukehren, aber er wird bestraft, für seine zur Spaltung und zum Abfall anstiftende Auflehnung (Fitna), welche wiederum dem Ungläubigen/Feind die Tür zum Angriff öffnet.

Saudi-Arabien und Ägypten
Raif Badawi aus Saudi-Arabien ist ein prominentes Beispiel für Apostasie aus der islamischen Welt. Er forderte u.a. dazu auf, den Islam mit anderen Religionen gleichzusetzen, d.h. nicht zu überhöhen, und er plädierte für ein säkulares Verhältnis von Staat und Glaube. 2012 wurde er in Saudi-Arabien verhaftet, seitdem erduldet er grausame Peitschenhiebe.
Anfang 2018 wurde der Atheist Mohammad Hashem in einer Talkshow des ägyptischen Fernsehens, Alhadath Alyoum TV, als psychologisch behandlungsbedürftig beschimpft und aus dem Studio geworfen. Er wollte über die Evolutionstheorie und den fehlenden Beweis für die Existenz Gottes sprechen.

Flüchtlinge, die in Deutschland den Mut haben, sich ihres bisherigen Glaubens zu entsagen, erleben sehenden Auges überforderter Behörden ein Martyrium der Verfolgung. Gerade wenn junge Menschen mit dem Gedanken spielen, aus dem Netz der eigenen Familien- und Glaubensgemeinschaft auszubrechen, weil sie sich mit den Methoden, Überzeugungen und Geschehnissen nicht mehr identifizieren können, stehen sie nicht selten vor einem Familientribunal, dass lebensgefährlich enden kann, sich der Entführung in den Heimatstaat, der Zwangsheirat oder dem Ehrenmord bedient.

Der Vollständigkeit halber, ohne als orthodoxe Christin dem Atheismus, als eine Folge der Apostasie, das Wort reden zu wollen: Selbst der Hinduismus Indiens kann mit atheistisch-agnostischer Literatur aufwarten und Indern ohne Religion ebenso wie Nicht-Indern Menschenwürde zugestehen. Der Buddhismus kommt gar ohne einen Schöpfergott aus und lehnt das Töten von Menschen als Missachtung der im Dhammapada (Anthologie der Verse Buddhas) festgehaltenen Ratschläge ab. Mehr noch – die Tötung selbst führt eben nicht zur Belohnung, sondern zur Herabstufung im Karma.

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