Der Unabhängige Expertenkreis stellt fest, dass Betroffene eine wachsende Bedrohung fühlen  

Mai 5, 2017 – 9 Iyyar 5777
Der Antisemitismus-Bericht 2017 wurde dem Deutschen Bundestag übergeben

Von Maya Zehden

Am 24. April wurde den Abgeordneten des Bundestages vom „Unabhängigen Expertenkreis Antisemitismus“ (UEK) der 300 Seiten starke Antisemitismusbericht 2017 übergeben. Die Kommission erfasste seit Dezember 2014 Entwicklungen des Antisemitismus in Gesellschaft, Medien, Politik, politischen Bewegungen, Sport, Religion und im Bereich Flucht und Migration in Deutschland.

Diesmal wurde insbesondere die Perspektive der von Antisemitismus Betroffenen berücksichtigt. Patrick Siegele, Koordinator des UEK, stellte fest: „Ein großes Problem ist die fehlende Einsicht in der Bevölkerung, dass Antisemitismus ein aktuelles Problem ist.“ Jüdinnen und Juden in Deutschland sähen sich dagegen einer wachsenden Bedrohung ausgesetzt. In einer Studie schildern die Befragten, dass sie zunehmend eine verzerrte Darstellung Israels als Ausdruck von Antisemitismus wahrnehmen, besonders im Internet und in anderen Medien. Als persönliche Bedrohung erlebten sie verbale und alltägliche Beleidigungen, auch stereotype antijüdische/-israelische Äußerungen beispielsweise auf Demonstrationen. Als Täter wurden überproportional häufig muslimische Personen genannt. Allerdings haben wenige der Befragten konkrete Vorfälle angezeigt.

Die neun Experten (Prof. Werner Bergmann, Zentrum für Antisemitismusforschung; Marina Chernivsky, Zentralwohlfahrtstelle der Juden in Deutschland; Aycan Demirel, Kreuzberger Initiative gegen Antisemitismus; Dr. Elke Gryglewski, Haus der Wannseekonferenz; Prof. Beate Küpper, Hochschule Niederrhein; Prof. Andreas Nachama, Topographie des Terrors; Prof. Armin Pfahl-Taughbar, Fachhochschule Brühl; Patrick Siegele, Anne-Frank-Zentrum; Dr. Juliane Wetzel, Zentrum für Antisemitismusforschung) versuchten als Ausgangspunkt ihrer Arbeit eine Definition von Antisemitismus. Sie ist für die Erfassung tragfähiger Daten unerlässlich. So kann sich Antisemitismus in verbalen Diffamierungen, in politischen Forderungen, in diskriminierenden Praktiken bis hin zu physischen Angriffen äußern. Wo ein strafbarer Tatbestand beginnt, ist jedoch umstritten. Beispiel: Weder das Amtsgericht Wuppertal noch eins der folgenden Gerichte wollten den Brandanschlag von drei „Palästinensern“ auf die Synagoge der Stadt als antisemitisch einstufen (Die Tat geschah im Sommer 2014, das Urteil im März 2017 waren Bewährungsstrafen). Stattdessen wurde dieser Gewaltakt als Protest gegen den Gaza-Konflikt anerkannt. (…)

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