In Verantwortung des Auswärtigen Amtes stimmen deutsche Vertreter bei der UNO für israel-feindliche Anträge  

Dezember 7, 2018 – 29 Kislev 5779
Heiko Maas – doch kein Freund Israels

Von Dr. Nikoline Hansen

Am 16. November war es wieder einmal so weit. Die UNO hatte einen bunten Strauß an Resolutionen auf ihre Tagesordnung gesetzt, um weltweit Menschenrechtsverletzungen zu verurteilen. Auf der Tagesordnung des „Entkolonialisierungskomitees“ (Special Political and Decolonization Committee), des 4. Komitees der UNO-Generalversammlung, standen zwölf Resolutionen, davon neun, deren ausschließliches Ziel die Verurteilung Israels war.

Das 4. Komitee ist dazu prädestiniert, gehört doch die Befassung mit dem israel-„palästinensischen“ Friedensprozess und dem UNO-Hilfswerk für „palästinensische“ Flüchtlinge im Nahen Osten (UNWRA) zu dessen fester Agenda. Dem Büro der 73. Sitzungsperiode gehören jeweils ein Vertreter der westafrikanischen Republik Liberia (Vorsitz) sowie als Stellvertreter Saudi-Arabien, Ungarn, Irland und als Sonderberichterstatter Bolivien an. Die Eröffnung der Sitzungsperiode erfolgte am 18. September – offensichtlich genug Zeit, um zu den Resolutionen zu kommen, die sich in wesentlichen Punkten auf frühere Resolutionen teils ähnlichen Inhalts beriefen und das Ziel haben, den Staat Israel zu diskreditieren und zu delegitimieren.

Den UNO-Staaten sind die Raketen der Hamas egal
Neben den neun Abstimmungen, an denen auch Deutschland beteiligt war, gab es Anfragen zu Anhörungen über Polynesien, Gibraltar, Guam, Neukaledonien, den Turks- und Caicosinseln sowie der Westsahara. Mit anderen Worten: Der Friedensprozess im Nahen Osten ist traditionell das zentrale Thema des Komitees. Und wie üblich stand in allen neun Abstimmungen einzig die USA konsequent an der Seite Israels und stimmte durchgängig mit „Nein“. Keine einzige der Resolutionen befasste sich mit den 460 Raketen, die die Hamas nur wenige Tage zuvor gegen israelische Zivilisten abgefeuert hatte.

UNRWA pleite?
Worum ging es im Einzelnen? Die Resolution, die dem Komitee offensichtlich am dringlichsten war, befasste sich mit der „Hilfe für palästinensische Flüchtlinge“. Nachdem die USA ihre Zahlungen eingestellt haben, wird also offensichtlich das Geld knapp. Antragsteller waren Bahrain, Bangladesch, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kuba, Zypern, Dschibuti, Indonesien, Irak, Irland, Jordanien, Libanon, Luxemburg, Malaysia, Malta, Mauretanien, Nikaragua, Norwegen, Portugal, Katar, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien, Südafrika, Schweden, Tunesien, Venezuela, Jemen und der „Staat Palästina“. Es ging darum zu bekräftigen, dass die UNRWA mit den notwendigen Mitteln zu versorgen sei, damit sie ihre Arbeit mit den „palästinensischen Flüchtlingen“, die „mehr als sechs Dekaden unter dem Verlust ihrer Häuser, ihres Landes und ihrer Mittel zum Lebensunterhalt gelitten haben“ fortsetzen könne. Darüber hinaus wurde Katar als Mitglied der Beratungskommission der UNRWA zugelassen. Die Annahme des Antrages erfolgte mit 161:2 Stimmen bei Enthaltung der Staaten Kamerun, Kanada, Elfenbeinküste, Guatemala, Marschallinseln, Mikronesien, Palau und der Salomoninseln. Bemerkenswert aber wenig verwunderlich ist es, dass eine Reihe von EU-Mitgliedsstaaten den Antrag aktiv mit einbrachte. Es ist anzunehmen, dass sie auch diejenigen sind, die die Geldmittel nun aufstocken werden.

Der zweite Antrag
Der zweite Antrag dieser Reihe, diesmal ohne Beteiligung der EU-Mitgliedsstaaten, trug die Überschrift „Als Folge des Juni 1967 und der anschließenden Feindseligkeiten umgesiedelte Menschen (persons displaced)“. Hier wurde unter Bezug auf alte Resolutionen das Rückkehrrecht wiederholt, die Notwendigkeit einer zügigen Rückkehr dieser Personen hervorgehoben, der UNWRA die notwendige Unterstützung zur „humanitären Hilfe“ zugesagt und es erfolgte im vierten und letzten Punkt der Resolution ein Aufruf an „alle Regierungen, Organisationen und Einzelpersonen, die Agentur sowie Organisationen der provisorischen Regierung und Nichtregierungsorganisationen großzügig zu unterstützen“. Der Antrag wurde mit 155:5 angenommen bei 10 Enthaltungen. Die Gegenstimmen kamen von Kanada, Israel, den Marschallinseln, Mikronesien und den USA. Deutschland stimmte – wie auch die anderen EU-Staaten – für diesen Antrag. Es enthielten sich unter anderem Australien und Mexiko.

Der dritte Antrag
Der dritte Antrag behandelte die Tätigkeiten der UNWRA und hielt unter anderem fest, dass „in Zeiten erhöhter Konfliktsituation und Instabilität“ die Agentur eine zentrale Rolle spiele, um die „hoffnungslose Lage der palästinensischen Flüchtlinge durch die Bereitstellung von unter anderem grundlegender Erziehung, Gesundheitsfürsorge, sozialen Dienstleistungen und Notfallversorgung“ zu verbessern. Bei den entsprechend zu versorgenden Empfängern handelt es sich um eine „registrierte Bevölkerung von über 5,4 Millionen Flüchtlingen in extrem prekärer Lage“. Auch wurde wieder auf die angespannte finanzielle Situation der UNWRA hingewiesen und „große Sorge“ über die „anhaltende Situation der humanitären und sozioökonomischen Lage der palästinensischen Flüchtlinge im Gazastreifen“ geäußert, „einschließlich hoher Unsicherheit bei der Versorgung mit Lebensmitteln, Armut, Umsiedlung und der Aushöhlung von Handlungskapazitäten“. Auch die Lage der „palästinensischen Flüchtlinge“ in den „besetzten palästinensischen Gebiete“ sowie Ostjerusalem habe sich aufgrund der anhaltenden militärischen Operationen Israels verschlechtert, Arbeitslosigkeit und Armut hätten sich verstärkt. Die Erklärung geht über zehn Seiten, darunter wird „die gegen internationale Gesetze verstoßende Tötung, Verletzen und die Gefangennahme von UNWRA-Mitarbeitern sowie das Töten, Verwunden und die Gefangennahme von Flüchtlingskindern und Frauen verurteilt.

Wer sind die getöteten UNRWA-Mitarbeiter?
Die Erklärung verurteilt Israel in deutlicher Schärfe und man kann sich nur wundern, an welchen Punkten konkret Deutschland dafür gesorgt hat, dass sie nicht „noch schärfer“ ausgefallen ist, wie das Auswärtige Amt auf Nachfrage versichert hat. Das Abstimmungsergebnis lautet 158:5 bei 7 Enthaltungen. Deutschland hat mit anderen EU-Staaten für die Resolution gestimmt. Um Missverständnissen vorzubeugen muss hier angemerkt werden, dass die getöteten und gefangenen Mitarbeiter der UNWRA aus israelischer Sicht „palästinensische“ Terroristen sind. Es ist in jedem Fall davon auszugehen, dass es sich bei diesen Mitarbeitern nicht um friedliche Zivilisten handelt, die darum bestrebt sind die Lage der palästinensischen Bevölkerung zu verbessern und den Friedensprozess zu einer bilateral akzeptablen Lösung zu führen.

Die nächste Resolution befasste sich mit dem Eigentum der „palästinensischen Flüchtlinge“ – auch hier war die EU an der Seite des „Staates Palästina“: Die Resolution, die sich ebenfalls wieder auf vorangegangene Resolutionen stützte, bestätigte den „Anspruch der palästinensischen Flüchtlinge auf ihr Eigentum sowie auf das daraus erzielte Einkommen“ und fordert Israel „einmal mehr“ auf, alle Möglichkeiten der Unterstützung und die entsprechende Hilfe zur Durchsetzung dieser Resolution zu garantieren. Darüber hinaus wird ein Bericht zur Durchführung dieser Resolution an die 74. Vollversammlung verlangt. Abstimmungsergebnis: 155:5 bei 10 Enthaltungen.

Bei der nächsten Erklärung ging es um die Ermittlungen des Sonderkomitees zur Untersuchung israelischer Praktiken im Hinblick auf „die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber der besetzten Gebiete“. Auch hier wurde – unter Bezugnahme auf vergangene Resolutionen – festgestellt, dass „die Besatzung selbst eine grobe und schwere Verletzung der Menschenrechte“ darstellt. Diese „seit 51 Jahren währende israelische Besetzung“ müsse zu einem vollständigen Ende gebracht werden um zu einer „friedlichen, gerechten, anhaltenden und umfassenden Lösung der Frage von Palästina“ zu kommen. Die Anschuldigungen werden auf vier Seiten wiederholt und enden mit der Forderung, den Tagesordnungspunkt „Report of the Special Committee to Investigate Israeli Practices Affecting the Human Rights of the Palestinian People and Other Arabs of the Occupied Territories“ auf die Tagesordnung der 74. Generalversammlung der UN zu setzen. Abstimmungsergebnis: 77:8 bei 79 Enthaltungen, darunter die EU-Staaten und Deutschland. (…)

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