Ein Nachrichtenmedium beeilt sich, eine negative mit Israel in Zusammenhang stehende Meldung zu veröffentlichen, ohne sie vorher auf ihren Wahrheitsgehalt zu überprüfen, oder, sogar noch schlimmer, das Medium stützt sich auf eine Quelle, deren Ziele der Beitrag ganz klar bedient.
Nachdem sich dann herausstellt, dass es sich um eine Falschmeldung gehandelt hat (und in beiden Fällen hat dies nicht das Medium herausgefunden, sondern die Urheber selbst haben sich dazu bekannt), veröffentlicht das Medium im einem Fall eine kleine Korrektur, die wesentlich kleiner gehalten ist als die vorangegangene Falschmeldung. Und im zweiten Fall – noch schlimmer – fügt das Online-Medium einfach an die falsche Ursprungsmeldung noch einen Absatz an, der ebenfalls vom Urheber selbst stammt.
Beim ersten Beispiel handelt es sich um das „berühmte“ Selfie des Rappers Tamer Naffar, auf dem er scheinbar von zwei israelischen Grenzpolizisten verfolgt wird. Erst nachdem das Bild schon tausende Male geteilt wurde und sogar auf „Spiegel Online“ veröffentlicht worden war, gab der Rapper zu, dass es sich um einen Betrug handelte.
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